Ratgeber zur Senioren Betreuung

 

Antworten auf Fragen rund um die Seniorenbetreuung

Häufige Fragen (FAQ), die im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung und Pflege* zu Hause gestellt werden. Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
1Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich?
Nachdem wir Ihre Anforderungen an die Betreuungsperson im persönlichen Gespräch sorgfältig abgeklärt haben, suchen wir eine zu Ihnen passende Betreuungsperson (siehe Ablauf). Anschliessend bekommen Sie in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen einen geeigneten Personalvorschlag. Das Personalblatt enthält die wichtigsten Angaben über die Person, ihre Erfahrungen in der Betreuung und ein Foto. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Betreuungsperson einverstanden sind, erstellen wir die Arbeitsverträge und organisieren die Anreise zum gewünschten Termin.
2Was muss ich für die Haushalthilfe / Seniorenbetreuung bereitstellen?
Die Betreuerin braucht ein Zimmer mit Tageslicht, einem Bett und Schrank. Es ist wünschenswert, dass ein Internetanschluss zur Verfügung steht, da die Betreuerinnen so einfach und kostengünstig mit ihren Angehörigen und Bekannten kommunizieren können.
3Wie ist die Arbeitszeit einer 24-Stunden-Betreuerin?
Beim Konzept der 24 Stunden Betreuung wohnt die Betreuungsperson mit Kost und Logis bei Ihnen. Das ergibt eine hohe Präsenzzeit der Betreuerin und gewährleistet somit ein hohes Mass an Sicherheit. Wir unterscheiden zwischen der effektiven Arbeitszeit, bei der die Betreuerin beispielsweise kocht oder sauber macht und der Rufbereitschaft, in der die Betreuungsperson kurzfristig für Sie erreichbar ist. Während der Freizeit ist die Betreuerin nicht erreichbar und hat Zeit für sich. Wir erstellen vor Aufnahme der Betreuung gemeinsam einen Wochenplan, in dem wir die Zeiten nach Ihren Bedürfnissen individuell festlegen
4Wie schnell kann eine Betreuerin vor Ort sein?
In der Regel ist eine geeignete Pflegehilfe innerhalb von 4-21 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei Ihnen vor Ort.
5Habe ich Weisungsrecht gegenüber dem Betreuungspersonal?
Ja, das Weisungsrecht liegt bei Ihnen als Auftraggeber. Wir erstellen für die Betreuerin ein Pflichtenheft. Innerhalb dieser Aufgabenanforderungen besprechen Sie mit der Betreuerin vor Ort, welche Aufgaben wann und wie zu erledigen sind. Die Betreuerin passt sich ihren gewohnten Abläufen und Bedürfnissen an, damit Sie ihr Leben weiterhin eigenständig gestalten können.
6Wie schaut es mit den Sprachkenntnissen und Führerausweis der Betreuerin aus?
Die Deutschkenntnisse der Betreuerin richten sich nach Ihren Bedürfnissen. All unsere vermittelte Betreuerinnen sprechen gut bis sehr gut Deutsch. Nach Bedarf vermittelten wir auch Betreuerinnen mit gültigem Fahrausweis.
7Wie lange bleibt eine 24-Stunden-Betreuerin im Einsatz?
Oft bleiben die Betreuerinnen für 2 bis 3 Monate vor Ort. Für maximal 90 Tage können sie im Meldeverfahren arbeiten. Wenn jemand länger bleiben möchte, beantragen wir eine L-Bewilligung, so dass ein Aufenthalt für ein Jahr möglich wird. Betreute Menschen können es auch schätzen, wenn sie immer wieder von den gleichen, vertrauten Personen betreut werden. So kommt es häufig vor, dass sich zwei konstante Betreuerinnen gegenseitig abwechseln.
8Bei wem ist die Betreuungskraft angestellt?
Die Betreuerin ist bei des Verleiherin angestellt.
9Können sich die monatlichen Kosten nachträglich verändern?
Wir verrechnen Ihnen die Leistungen pauschal pro Monat. Wenn sich der Betreuungsaufwand (z.B. Nachteinsätze) im Verlauf verändern sollte, so werden wir gemeinsam die Situation gemäss Betreuungsmodell neu beurteilen.
10Welches sind die wichtigsten Argumente, warum Sie sich für «Glücklich Zuhause 24» entscheiden sollten?
Der persönliche Kontakt ist uns besonders wichtig. Wenn Sie sich für unsere 24-Stunden-Betreuung entscheiden, kommen wir bei Ihnen vorbei um alle Einzelheiten vor Ort zu besprechen und ein möglichst genaues Bild von Ihren Bedürfnissen, Wünschen und Gegebenheiten zu erhalten. Wenn die Betreuerin anreist bringen wir sie zu Ihnen und besprechen gemeinsam ihre Aufgaben und Pflichten. Wir begleiten Sie während der gesamten Vertragslaufzeit und sind immer gerne für Sie da. Sie können sich darauf verlassen, dass bei gluecklichzuhause24 alles legal, korrekt und fair abläuft. Wir orientieren uns am Gesamtarbeitsvertrag NAV und bezahlen unseren Betreuerinnen einen branchenüblichen Lohn. Durch unsere schlanke Organisation und optimierte interne Abläufe können wir Ihnen ein vergleichbar günstiges Angebot unterbreiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
11Wie lange dauert die Zusammenarbeit?
Der Verleihvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Todesfall) sind wir kulant und finden eine einvernehmliche Lösung.
12Beschäftigen Sie Pflegerinnen und ausgebildete Pflegefachpersonen?
Unsere Betreuerinnen haben Erfahrung in der Seniorenbetreuung. Sie verfügen nicht über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Pflegefachperson. Ist Pflege erforderlich, wird die Zusammenarbeit mit der Spitex oder einer Pflegefachperson notwendig. Bitte beachten Sie, dass in den entsprechenden Kantonen bei jeglichem Pflegebedarf eine Spitex-Institution oder eine selbständig tätige Pflegefachperson mit kantonaler Bewiligung beizuziehen ist. Gerne beraten wir Sie zur Möglichkeit, die häusliche Betreuung mit Spitexleistungen zu kombinieren.
13Welche Pflege kann die Betreuerin leisten?
Wenn Pflege notwendig ist, muss die Spitex oder eine Pflegefachperson hinzugezogen werden. Die Kombination aus unserem Betreuungsangebot und der pflegerischen Leistungen durch die Spitex oder einer Pflegefachperson stellt in aller Regel eine optimale Versorgung sicher. Die Leistungen der anerkannten selbständig tätige Pflegefachperson mit kantonaler Zulassung und der Spitex können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
14Was geschieht, wenn die zu betreuende Person und die Betreuerin nicht miteinander auskommen?
Wenn Menschen so nahe beieinander wohnen, muss es für alle stimmen. Die passende «Chemie» ist der zentrale Erfolgsfaktor für eine gute Betreuung. Wenn es mit der gemeinsam ausgewählten Betreuungsperson nicht harmoniert, besteht die Möglichkeit innerhalb von ca. 2 Wochen eines raschen und unkomplizierten Wechsels. Wenn Sie mit unserem Betreuungskonzept grundsätzlich nicht zufrieden sein sollten und eine andere Lösung anstreben, sind Sie nicht an eine weitere Zusammenarbeit gebunden.
15Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie erhalten monatlich eine Rechnung. Diese ist innest 14 Tagen zu bezahlen.
16Was versteht man unter einer 90-Tage-Anmeldung (Meldeverfahren)?
Arbeitnehmer aus einem EU-Land können von einem Arbeitgeber, der über die entsprechende SECO Bewilligung für den grenzüberschreitenden Personalverleih verfügt, für maximal drei Monate pro Jahr für einen Arbeitseinsatz in der Schweiz angemeldet werden. Die 90-Tage-Bewilligung kann bei Bedarf auf 120 Tage verlängert werden. Für längere Einsätze innerhalb eines Jahres besteht die Möglichkeit eine L- oder B-Bewilligung zu beantragen. All diese behördlichen Vorgänge regeln wir für Sie.
17Welche Bewilligungen braucht ein Unternehmen, das Betreuerinnen und Haushalthilfen in Privathaushalte vermittelt?
Die Tätigkeit in der häuslichen Betreuung durch die Betreuerin aus der Europäischen Union untersteht grundsätzlich der Registrierung durch das kantonale Amt für Wirtschaft bzw. SECO.
18Welche Versicherungen haben die Betreuerinnen?
Alle in der Schweiz beschäftigten Personen sind AHV-/IV-/EO-/FAK-/ALV-pflichtig. Für die Arbeit in Privathaushalten muss ausserdem durch den Arbeitgeber zwingend die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG sowie falls länger als 3 Monate eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen werden. Alle notwendigen Versicherungen sowie die Quellensteuern werden vom Arbeitgeber abgerechnet.
19Sind die Betreuungskräfte krankenversichert?
Wenn eine Betreuungskraft innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 90 Tage in der Schweiz arbeitet, bleibt sie im Heimatland versichert. Sobald sie für mehr als 90 Tage in der Schweiz arbeitet, wird sie obligatorisch krankenversicherungspflichtig. Gluecklichzuhause24 kümmert sich in diesen Fällen gemeinsam mit dem Betreuungspersonal um eine passende Krankenversicherung.
* Bei jeglichem Pflegebedarf bzw. bei medizinischen Leistungen ist eine lokale Spitex-Institution oder Pflegefachperson beizuziehen. Gerne beraten wir Sie zur Möglichkeit, die häusliche Betreuung mit Spitexleistungen zu kombinieren.